Corona-Einschränkungen

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15.5.2023 (und schon früher)
Nachdem es keine Coronaregeln fürs Wandern mehr gibt, wollen wir aber weiterhin, dass kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen nicht zu unseren Wanderungen kommen.

 

3.4.2022
Nachdem viele Coronaregeln entfallen sind, gibt es für uns praktisch keine Regeln mehr, aber:
Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen.
Wanderleiter:innen dürfen selbst Regeln aufstellen bezüglich:
- Impfstatus,
- Anmeldung zur Kontaktnachverfolgung erforderlich,
- max. Anzahl der Teilnehmer (es gibt schon lange keine vorgeschriebene Maximalzahl und wir haben nur für uns Zahlen vorgegeben)

 

14.2.2022
Nachdem bei mehreren Wandergruppen steht, dass Wandern unter die 2G-Regel fällt, habe ich noch mal im Internet geschaut und gefunden, dass 2G (vollständig geimpft oder genesen) richtig ist.
Es werden zur Kontaktnachverfolgung die folgenden Daten benötigt:
Name, Adresse und Telefonnummer oder Email-Adresse.
Deshalb ist eine Anmeldung bei der Wanderleiterin / dem Wanderleiter mit deinen Daten notwendig.
Die Daten müssen 4 Wochen verwahrt werden.
Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen.

19.1.2022

 

In der aktuelle Corona-Verordnung habe ich aufgrund der vielen Kreuz- und Querverweise nicht herausfinden können, mit welchem Corona-Impfstatus man Sport im Freien machen darf.
So halte ich mich an den Kölner Stadt-Anzeiger:
geboostert (3-fach gegen Corona geimpft) oder genesen+2 Impfungen
oder mit aktuellem Corona-Test bei 2 Impfungen (mind. vor 2 Wochen), genesen+1 Impfung oder genesen innerhalb der vergangenen 6 Monate
Es werden zur Kontaktnachverfolgung die folgenden Daten benötigt:
Name, Adresse und Telefonnummer oder Email-Adresse.
Deshalb ist eine Anmeldung bei der Wanderleiterin / dem Wanderleiter mit deinen Daten notwendig.
Die Daten müssen 4 Wochen verwahrt werden.
Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen.

 

 


28.12.2021:

Wanderungen sind zurzeit 2G-Veranstaltungen (vollständig (mind. 2-fach) geimpft oder genesen (nicht länger als 6 Monate in der Vergangenheit)).
Außensport ist jetzt mit maximal 10 Personen erlaubt.
Es werden zur Kontaktnachverfolgung die folgenden Daten benötigt:
Name, Adresse, Telefonnummer oder Email-Adresse.
Deshalb ist eine Anmeldung bei der Wanderleiterin / dem Wanderleiter mit deinen Daten notwendig.
Die Daten müssen 4 Wochen verwahrt werden.
Es besteht keine Testpflicht, um an Wanderungen teilzunehmen.
Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen

 


25.12.2021:
Wanderungen sind zurzeit 2G-Veranstaltungen (vollständig (mind. 2-fach) geimpft oder genesen).
Ich finde im Internet nicht mehr mit wie vielen Leuten wir maximal wandern dürfen.
Es werden zur Kontaktnachverfolgung die folgenden Daten benötigt:
Name, Adresse, Telefonnummer oder Email-Adresse.
Deshalb ist eine Anmeldung bei der Wanderleiterin / dem Wanderleiter mit deinen Daten notwendig.
Die Daten müssen 4 Wochen verwahrt werden.
Es besteht keine Testpflicht, um an Wanderungen teilzunehmen.
Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen.

 

15.6.2021:

Auch nach Lockerung der Corona-Regelungen sind wir nicht ganz von Regeln befreit:
Es werden zur Kontaktnachverfolgung die folgenden Daten benötigt:
Name, Adresse, Telefonnummer oder Email-Adresse.
Die Daten müssen 4 Wochen verwahrt werden.
Es besteht keine Testpflicht, um an Wanderungen teilzunehmen.
Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen.

Hier ist ein Link zu einer Tabelle vom deutschen Alpenverein, die anzeigt, in welchen Kreisen in unserem Umfeld wieviele Leute gerade draußen zusammen Sport treiben dürfen:
https://www.dav-koeln.de/cgi-bin/corona_kreise.cgi?werte  

 

 

1.11.2020:

 

Bei der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1
wurde u.a. beschlossen:

- „Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.“

- „ … Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören … d.) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, …“


Man darf also mit 2 Haushalten / Hausständen feiern, aber nicht zu dritt wandern.

Angebote per Email an die Wanderfründe sind somit bis auf weiteres nicht mehr sinnvoll.

Falls Du alleine bist und eine Wanderpartnerin / einen Wanderpartner suchst, kannst Du dazu gerne das Wanderfründe-Forum nutzen.

 

 

21.10.2020: Nach dem Anstieg der Corona-Fallzahlen gibt es einige Verschärfungen, so dass wir neu ermitteln müssen, mit wie vielen Leuten wir wandern dürfen.

Die Regelung: „es dürfen sich nur noch 5 statt bisher 10 Personen treffen“, kann eigentlich nicht für den Sport gelten, da die Grenze bisher (seit 15.6.2020) bei 30 lag oder immer noch liegt. Kontaktfreier Sport an der frischen Luft, wie Wandern ist sicher sehr viel ungefährlicher als jede andere Art wie sich Menschen treffen (mit Kontakt; drinnen; mit Alkohol; …)


Es ist nicht so einfach ;-)

-
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs
Aktualisiert am 20.10.2020. Anzahl Sportler: draußen unbegrenzt
Hinweis: örtliche Vorgaben je nach Infektionsgeschehen beachten

-
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#52eff6ab
Keine Angabe wieviele Sportler draußen Sport zusammen machen dürfen.

-
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/
„Nach der Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist seit dem 01.10.2020 folgender Sportbetrieb erlaubt:
jeglicher kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und im öffentlichen Raum“ (Da steht noch nicht einmal, dass es eine Beschränkung auf 30 Personen gibt.)

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201016_coronaschvo_ab_17.10.2020.pdf
§1 Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen
(2) Im öffentlichen Raum: (u.a.)
- max. 2 verschiedenen häuslichen Gemeinschaften,
- ansonsten höchstens zehn Personen
(3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: (u.a.)
- 3. zulässige sportliche Betätigungen …
§ 9 Sport
(1) Beim Sport- und Trainingsbetrieb … sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern … sicherzustellen.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist in Kontaktsportarten die Ausübung des Sport-, Trainings und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit nach §2a Absatz 1 sichergestellt ist.
[Falls beim Wandern der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden sollte, haben wir Anmeldungslisten zur Nachverfolgung.]
[keine Anzahl wieviele Personen zusammen Sport treiben dürfen.]


21.10.2020 Bürgertelefon: 0211-91191001
Mit wie vielen Leuten dürfen wir wandern? 5 Personen (in Gebiet mit Inzidenz >50) oder 10 Personen (in Gebiet mit Inzidenz <50), aber (ohne Nachfrage von mir:) wir können auch mit mehreren 5er- / 10er-Gruppen mit mind. 1,5 Meter Abstand hintereinander gehen.
Es wird im öffentlichen Raum nicht zwischen Sport und anderen Treffen unterschieden.

https://www.land.nrw/corona die wichtigsten Fakten: 1 von 26
Sport ist nicht speziell ausgewiesen;
Inzidenz >35: Feste mit max. 25 Personen (da sollte beim kontaktfreien Sport draußen mehr erlaubt sein)
Inzidenz >50: im öffentl. Raum max. 5 Personen oder 2 Hausständen; Feste mit max. 10 Personen (unlogisch)

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf13/amtsblatt/amtsblaetter-2020/amtsblatt_78_20201013.pdf
„…Kontaktsport im Sinne des § 9 Abs. 2 CoronaSchVO darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.“
Wandern im Freien ist natürlich sehr viel ungefährlicher als Kontaktsport in Hallen (worst case).

Die Regelung „es dürfen sich nur noch 5 statt bisher 10 Personen treffen“ gilt laut Bürgertelefon also doch in Gebieten mit Inzidenz >50.


Fazit: auf der rechtlich sicheren Seite sind wir, wenn wir höchstens 5 Personen (in Gebiet mit Inzidenz >50) oder 10 Personen (in Gebiet mit Inzidenz <50) sind.
Da wir aber auch mit mehreren 5er- / 10er-Gruppen mit mind. 1,5 Meter Abstand hintereinander gehen dürfen, werden wir in nächster Zeit (damit es nicht unübersichtlich wird) mit maximal 2 Gruppen je 5 Wanderer (in Gebiet mit Inzidenz >50) bzw. 2 Gruppen je 10 Wanderer (in Gebiet mit Inzidenz <50) wandern.

 

Eine richtige Rechtssicherheit ist das nicht, da auch jedes Ordnungsamt seine eigene Auslegung hat.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

 

Kranke Personen und Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen sind von unseren Wanderungen ausgeschlossen.